AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Fair-Reisen und Mehr GmbH (folgend Reiseveranstalter) und Ihnen als Reisegäste ( folgend Kunden ) als Vertragspartner. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und nehmen sie zur Kenntnis.
Hinweis: Es gelten stets die, nach Druckdatum des jew. Reisekataloges gegebenenfalls aktualisierten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf unserer Internetseite!
Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung hat schriftlich durch unser Anmeldeformular und unseren Informationsbogen stattzufinden. Mit der Bestätigung seitens des Reiseveranstalters und deren Aushändigung an den Kunden wird der Reisevertrag rechtskräftig.
Bezahlung:
Bei Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und des Reisesicherungsscheines nach § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung je Kunde nach den hier aufgeführten Bestimmungen zu leisten:
Bei Gruppenreisen 25% des Gesamtreisepreises, zuzüglich der Prämie für die Rücktrittsversicherung, falls abgeschlossen.
Bei Individualreisen 50% des Gesamtreisepreises, zuzüglich der Prämie für die Rücktrittsversicherung, welche bei Individualreisen verbindlich abzuschließen ist.
Jegliche Anzahlungen werden auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss bis zum auf der Rechnung vermerkten Datum (spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Abreisetag) ohne weitere Aufforderung erfolgen. Alle Zahlungen sind auf das von uns vorgegebene Konto des Reiseveranstalters zu leisten. Sollte eine Reise innerhalb 6 Wochen vor Abreisetag angemeldet werden, so wird nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung der Gesamtreisepreis fällig.
Leistungen:
Der Umfang der vertraglich geregelten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Angaben im Reisekatalog, sowie den entsprechenden Angaben der Reisebestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten Gründen, vor Vertragsabschluss, Änderungen der Katalogangaben zu erklären, welche dem Kunden selbstverständlich unverzüglich mitgeteilt werden.
Reiserücktritt durch den Kunden:
Der Kunde kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, vom Reiseangebot zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich beim Reiseveranstalter zu erfolgen und wird vom Reiseveranstalter innerhalb fünf Werktage bestätigt (Nachweispflicht durch den Kunden). Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Reisegast zurück, so geht unser Anspruch auf den Gesamtreisepreis verloren. Wir sind berechtigt, als Entschädigung für den erbrachten Aufwand anteilige Kosten nach folgenden Bestimmungen zu fordern:
Stornierungsbedingungen bei Gruppenreisen:
Bis 6 Monate vor Abreisetag stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € in Rechnung
Rücktritt 6 Monate bis 3 Monate vor Abreisetag 25% des Reisepreises
Rücktritt weniger als 3 Monate bis 4 Wochen vor Abreisetag 50% des Reisepreises
Rücktritt weniger als 4 Wochen bis 3 Tage vor Abreisetag 75% des Reisepreises
Rücktritt weniger als 3 Tage / oder Nicht-Teilnahme ohne Reiserücktritt 100% des Reisepreises
Stornierungsbedingungen bei Individual-Reisen:
Bis 3 Monate vor Abreisetag stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 € in Rechnung
Rücktritt weniger 3 Monate bis 2 Monate vor Abreisetag 50% des Reisepreises
Rücktritt weniger 2 Monate bis einschließlich 1 Monat vor Abreisetag 75% des Reisepreises
Rücktritt weniger 1 Monat bis einschließlich 3 Tage vor Abreisetag 90% des Reisepreises
Rücktritt 3 Tage vor Abreisetag oder Nicht-Teilnahme ohne Reiserücktritt 100% des Reisepreises
Achtung: Die im Namen des Kunden abgeschlossene Rücktrittsversicherung ist nicht erstattungsfähig!
Benennung eines Ersatzkunden:
Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Reiseveranstalter einen Ersatzkunden zu benennen. Der Ersatzkunde kann, muss aber nicht vom Reiseveranstalter akzeptiert werden. Beim Zustandekommen eines gültigen Reisevertrages mit dem Ersatzkunden, wird der Vertrag mit dem Kunden storniert. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € berechnet.
Reiseumbuchung:
Sollte der Kunde den Wunsch der Reisebuchung auf ein anderes, im Katalog beschriebenes gleichwertiges (entscheidend ist der Gesamtreisepreis) Reiseangebot haben, so ist dies bis 8 Wochen vor Abreisetag grundsätzlich möglich. Der Reiseveranstalter prüft den Umbuchungswunsch und erstellt ggf. eine neue Reisebestätigung / Rechnung. Sofern dem Umbuchungswunsch entsprochen wurde, wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 100,00 € berechnet.
Reiserücktritt / Reiseabbruch durch den Reiseveranstalter:
Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten / diesen frühzeitig zu beenden, wenn:
- die Zahlungsverpflichtungen, Reisevoraussetzungen ( siehe Seite 7 ) oder weitere vereinbarte Vertragsbedingungen nicht eingehalten oder dagegen verstoßen wurde.
- der Kunde während des Reiseverlaufs mehrfach äußert die Reise abbrechen oder nachhause zu wollen, sich vertragswidrig verhält, Abläufe massiv stört oder sich / Dritte so belästigt / gefährdet, dass eine Fortsetzung der Reise dem Personal / der Reisegruppe gegenüber nicht zumutbar ist.
- uns bei Reiseabschluss Informationen zum Reisegast, dessen Behinderung / Verhalten / Hilfebedarf / Hilfsmittelversorgung etc. vorenthalten wurden oder der Informations- / Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wurde und aufgrund dessen die Reise negativ beeinflusst wird, bzw. dem erhöhtem und nicht angezeigten Hilfebedarf nicht gerecht werden kann.
- die Durchführung des Reiseangebotes durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände (Krieg, Streik, Katastrophen, Pandemien etc.) erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet wird. Der bisher bezahlte Reisepreis wird durch den Reiseveranstalter vollständig erstattet.
- eine stationäre Aufnahme des Kunden in einem Krankenhaus wegen akuter Erkrankung, während der Reise eintritt. Der Reisepreis wird anteilig (Reisepreis/Reisetage) erstattet.
Bei Abbruch / Rücktritt durch den Veranstalter ( Punkte 1-3 = Selbstverschuldet ) besteht kein Erstattungsanspruch, der Anspruch auf den Reisepreis bleibt vollumfänglich erhalten. Organisation / Durchführung und Finanzierung des Mehraufwandes ( z.B. Rücktransport, Personal, EZ-Unterbringung o. V. ) geht zu Lasten des Kunden! Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Anmeldepersonen!
Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und deren Überwachung, die Korrektheit der beschriebenen Leistungen und ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geregelten Leistungen.
Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter für einen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen, welche deutlich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet der Reiseveranstalter nicht. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Mitwirkungspflicht:
- Unsere Kunden sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Mögliche zu tun, um einer Problemlösung und Behebung der Störung beizutragen und Schäden möglichst gering zu halten. Maßnahmen zur Behebung von Störungen sind immer mit dem Personal abzustimmen und zu dokumentieren. Finden diese Absprachen nachweißlich nicht statt, so tritt ein Erstattungsanspruch nicht ein.
- Anmelder: innen unserer Kunden sind verpflichtet alle Angaben zum Reisegast, dessen Behinderung/ Verhaltensweisen/Hilfebedarf/Hilfsmittelversorgung bei Anmeldung wahrheitsgemäß und nach realistischer Einschätzung (für eine Reise in unbekannter Gruppe/mit unbekanntem Personal/in unbekannter Umgebung) anzugeben und uns innerhalb der vorgeschriebenen Frist (bis max. 6 Wochen vor Reiseantritt) schriftlich und unaufgefordert über Änderungen zu informieren.
Haftungsausschluss:
Keine Haftung besteht bei Verlust, Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften:
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
Verwendung von Bildmaterial:
Während der Reiseangebote / Veranstaltungen entstandenes Bild / Tonmaterial kann vom Reiseveranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Kunde tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Reiseveranstalter ab. Ist der Kunden nicht mit der Verwendung dieses Materials einverstanden, hat er dies dem Reiseveranstalter vor Buchung schriftlich mitzuteilen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Buchung.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.
Insolvenzversicherung:
Fair-Reisen und Mehr ist gemäß § 651 BGB gegen Insolvenz abgesichert. Der Versicherer ist die R+V-Versicherung. Die Reisesicherungsscheine werden dem Kunden mit der Reisebestätigung zugeschickt.
Versicherung:
Unser Versicherer ist die Union Reiseversicherung, die wir über die Eclesia Gruppe anbieten. Unsere Kunden haben die Möglichkeit eine Reiserücktrittskostenversicherung bereits bei Reisebuchung über uns hinzu zu buchen. Maßgeblich hierfür sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen der Eclesia-Gruppe. Detaillierte Informationen zu den Produkten: www.eclesia-gruppe.de
Gerichtsstand:
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Es gilt deutsches Recht.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Bitte beachten Sie stets unsere unter FAQ gegebenen Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen auf unserer Internetseite!
Stand: Oktober 2023
Reiseveranstalter: Fair-Reisen und Mehr GmbH, Hindenburgstr. 337, 41061 Mönchengladbach, HRB 15767