AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Fair-Reisen und Mehr GmbH ( folgend Reiseveranstalter ) und Ihnen als Reisegäste bzw. deren gesetzliche Vertretung / Angehörige / Reiseanmelder:innen ( folgend Kunden ) als Vertragspartner. Bitte lesen Sie diese, sowie unseren Handlungsleitfaden, sorgfältig durch. Mit Anmeldung / Unterschrift akzeptieren Sie diese rechtlich!
Hinweis: Es gelten stets die, nach Druckdatum des jew. Reisekataloges gegebenenfalls aktuali-sierten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf unserer Internetseite!
Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung hat schriftlich durch unser Anmeldeformular und unseren Informationsbogen stattzufinden. Mit der Bestätigung seitens des Reiseveranstalters und deren Aushändigung an den Kunden wird der Reisevertrag rechtskräftig.
Bezahlung:
Bei Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung und des Reisesicherungsscheines nach § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung je Kunde nach den hier aufgeführten Bestimmungen zu leisten:
Bei Gruppenreisen 25% des Gesamtreisepreises
Bei Individualreisen 50% des Gesamtreisepreises
Jegliche Anzahlungen werden auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Die Restzahlung muss bis zum auf der Rechnung vermerkten Datum (spätestens jedoch bis 4 Wochen vor Abreisetag) ohne weitere Aufforderung erfolgen. Alle Zahlungen sind auf das von uns vorgegebene Konto des Reiseveranstalters zu leisten. Sollte eine Reise innerhalb 6 Wochen vor Abreisetag angemeldet werden, so wird nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung der Gesamtreisepreis fällig.
Leistungen:
Der Umfang der vertraglich geregelten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebotes, den allgemeinen Angaben im Reisekatalog, sowie den entsprechenden Angaben der Reisebestätigung. Wir behalten uns vor, aus sachlich berechtigten Gründen, vor Vertragsabschluss, Änderungen der Katalogangaben zu erklären, welche dem Kunden selbstverständlich unverzüglich mitgeteilt werden.
Reiserücktritt durch den Kunden:
Der Kunde kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, vom Reiseangebot zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich beim Reiseveranstalter zu erfolgen und wird vom Reiseveranstalter innerhalb fünf Werktage bestätigt (Nachweispflicht durch den Kunden). Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Reisegast zurück, so geht unser Anspruch auf den Gesamtreisepreis verloren. Wir sind berechtigt, als Entschädigung für den erbrachten Aufwand anteilige Kosten nach folgenden Bestimmungen zu fordern:
Stornierungsbedingungen bei Gruppenreisen:
Bis 6 Monate vor Abreisetag stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 € in Rechnung
Rücktritt 6 Monate bis 3 Monate vor Abreisetag 25% des Reisepreises
Rücktritt weniger als 3 Monate bis 4 Wochen vor Abreisetag 50% des Reisepreises
Rücktritt weniger als 4 Wochen bis 3 Tage vor Abreisetag 75% des Reisepreises
Rücktritt weniger als 3 Tage / oder Nicht-Teilnahme ohne Reiserücktritt 100% des Reisepreises
Stornierungsbedingungen bei Individual-Reisen:
Bis 3 Monate vor Abreisetag stellen wir eine Bearbeitungsgebühr von 250,00 € in Rechnung
Rücktritt weniger 3 Monate bis 2 Monate vor Abreisetag 50% des Reisepreises
Rücktritt weniger 2 Monate bis einschließlich 1 Monat vor Abreisetag 75% des Reisepreises
Rücktritt weniger 1 Monat bis einschließlich 3 Tage vor Abreisetag 90% des Reisepreises
Rücktritt 3 Tage vor Abreisetag oder Nicht-Teilnahme ohne Reiserücktritt 100% des Reisepreises
Achtung: Die im Namen des Kunden abgeschlossene Rücktrittsversicherung ist nicht erstattungsfähig!
Benennung eines Ersatzkunden:
Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, dem Reiseveranstalter einen Ersatzkunden zu benennen. Der Ersatzkunde kann, muss aber nicht vom Reiseveranstalter akzeptiert werden. Beim Zustandekommen eines gültigen Reisevertrages mit dem Ersatzkunden, wird der Vertrag mit dem Kunden storniert. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € berechnet.
Reiseumbuchung:
Sollte der Kunde den Wunsch der Reisebuchung auf ein anderes, im Katalog beschriebenes gleichwertiges (entscheidend ist der Gesamtreisepreis) Reiseangebot haben, so ist dies bis 8 Wochen vor Abreisetag grundsätzlich möglich. Der Reiseveranstalter prüft den Umbuchungswunsch und erstellt ggf. eine neue Reisebestätigung / Rechnung. Sofern dem Umbuchungswunsch entsprochen wurde, wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 100,00 € berechnet.
Reiserücktritt / Reiseabbruch durch den Reiseveranstalter:
Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten / diesen frühzeitig zu beenden, wenn:
- die Zahlungsverpflichtungen, Reisevoraussetzungen ( siehe Seite 7 ) oder weitere vereinbarte Vertragsbedingungen nicht eingehalten oder dagegen verstoßen wurde
- der Kunde während des Reiseverlaufs mehrfach äußert die Reise abbrechen oder nachhause zu wollen, sich vertragswidrig verhält, Abläufe massiv stört oder sich / Dritte so belästigt / gefährdet, dass eine Fortsetzung der Reise dem Personal / der Reisegruppe gegenüber nicht zumutbar ist oder zum Wohle der Gruppe nicht mehr tragbar ist
- uns bei Reiseabschluss Informationen zum Reisegast, dessen Behinderung / Verhalten / Hilfebedarf / Hilfsmittelversorgung etc. vorenthalten wurden oder der Informations- / Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen wurde und aufgrund dessen die Reise negativ beeinflusstwird, bzw. dem erhöhtem und nicht angezeigten Hilfebedarf nicht gerecht werden kann
- die Durchführung des Reiseangebotes durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände (Krieg, Streik, Katastrophen, Pandemien etc.) erschwert, beeinträchtigt oder gefähret wird. Der bisher bezahlte Reisepreis wird durch den Reiseveranstalter vollständig erstattet
- eine stationäre Aufnahme des Kunden in einem Krankenhaus wegen akuter Erkrankung, während der Reiseeintritt. Der Reisepreis wird anteilig (Reisepreis/Reisetage) erstattet
Bei Abbruch / Rücktritt durch den Veranstalter ( Punkte 1-3 = Selbstverschuldet ) besteht kein Erstattungsanspruch, der Anspruch auf den Reisepreis bleibt vollumfänglich erhalten. Organisation / Durchführung und Finanzierung des Mehraufwandes ( z.B. Rücktransport, Personal, EZ-Unterbringung o. V. ) geht zu Lasten des Kunden! Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Anmeldepersonen!
Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und deren Überwachung, die Korrektheit der beschriebenen Leistungen und ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geregelten Leistungen. Unser Handlungsleitfaden auf S. 82/83 ist Teil dieser AGBs und wird bei Anmeldung akzeptiert!
Haftungsbeschränkung:
Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder der Reiseveranstalter für einen entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Leistungsstörungen, welche deutlich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet der Reiseveranstalter nicht. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.
Mitwirkungspflicht:
-
Unsere Kunden sind verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Mögliche zu tun, um einer Problemlösung und Behebung der Störung beizutragen und Schäden möglichst gering zu halten. Maßnahmen zur Behebung von Störungen sind immer mit dem Personal abzustimmen und zu dokumentieren. Finden diese Absprachen nachweißlich nicht statt, so tritt ein Erstattungsanspruch nicht ein.
-
Anmelder: innen unserer Kunden sind verpflichtet alle Angaben zum Reisegast, dessen Behinderung/ Verhaltensweisen/Hilfebedarf/Hilfsmittelversorgung bei Anmeldung wahrheitsgemäß und nach realistischer Einschätzung (für eine Reise in unbekannter Gruppe/mit unbekanntem Personal/in unbekannter Umgebung) anzugeben und uns innerhalb der vorgeschriebenen Frist (bis max. 6 Wochen vor Reiseantritt) schriftlich und unaufgefordert über Änderungen zu informieren.
Haftungsausschluss:
Keine Haftung besteht bei Verlust, Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.
Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften:
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.
Verwendung von Bildmaterial:
Während der Reiseangebote / Veranstaltungen entstandenes Bild / Tonmaterial kann vom Reiseveranstalter zu Zwecken des Marketings genutzt werden. Der Kunde tritt in diesem Rahmen sein Recht am persönlichen Bild an den Reiseveranstalter ab. Ist der Kunden nicht mit der Verwendung dieses Materials einverstanden, hat er dies dem Reiseveranstalter vor Buchung schriftlich mitzuteilen. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Buchung.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise kann der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 3 Monate nach Ende der Reise.
Insolvenzversicherung:
Fair-Reisen und Mehr ist gemäß § 651 BGB gegen Insolvenz abgesichert. Der Versicherer ist die R+V-Versicherung. Die Reisesicherungsscheine werden dem Kunden mit der Reisebestätigung zugeschickt.
Versicherung:
Unser Versicherer für die Zusatzversicherungspakete ( siehe S. 9 ) ist die Union Reiseversicherung, die wir über die
EGAS anbieten. Maßgeblich hierfür sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen der EGAS. Detaillierte Informationen zu den Produkten: https://www.egas.de/leistungen/reisen/freizeiten/
Wir bieten keine Reiserücktrittskostenversicherung mehr an, raten jedoch zum privaten Abschluss!
Gerichtsstand:
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. in diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Es gilt deutsches Recht.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Bitte beachten Sie stets unsere unter FAQ gegebenen Erläuterungen zu häufig gestellten Fragen auf unserer Internetseite!
Stand: Oktober 2025
Reiseveranstalter: Fair-Reisen und Mehr GmbH, Hindenburgstr. 337, 41061 Mönchengladbach, HRB 15767
Unser Handlungsleitfaden (Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen )
dient den Kund: innen / Anmeldepersonen / Angehörigen / gesetzl. Vertretungen zur Verdeutlichung / Transparenz / Nachvollziehbarkeit unserer Handlungen im jew. aufgeführten Punkt und regelt zusätzlich die Rechtsbeziehung zwischen der Fair-Reisen und Mehr GmbH und den Vertragspartner: innen, u.a. für ein angemessenes Beschwerdemanagement.
Hintergrund:
Unser Arbeitsfeld entspricht in vielen Teilen den alltäglichen Strukturen / Handlungen / Aufgaben im Umgang mit unserer Kundschaft, mit dem großen Unterschied, dass diese im Alltag von unterschiedlichen Leistungsträgern erbracht werden ( z.B. Transferfahrten vom Fahrdienst, Betreuung / Assistenz von Betreuungskräften / päd. Mitarbeiter: innen, pflegerische Versorgung von Pflegekräften / Pflegediensten, hauswirtschaftliche Versorgung von Hauswirtschaftskräften / Caterern o.V. ) auf unseren Reisen jedoch vollumfänglich und ganzheitlich von unseren Reiseteams, stets geleitet von einer fachkundigen Reiseleitung. Aus diesem gravierenden Unterschied / den fundierten Erfahrungswerten leiten wir den Bedarf unseres Handlungsleitfadens ab!
„Problematik“ bzw. Realität bzgl. unseres Aufgabenfeldes:
Wo im alltäglichen Leben / der alltäglichen Versorgung unserer Kundschaft für jeden Bereich „eine angemessene Spezialisierung / Standardisierung“ vorhanden ist / sein muss, ist dies auf unseren Reisen so nicht umsetzbar! Die Kräfte auf unseren Reisen beherrschen aufgrund Ihrer Vorerfahrung / Qualifikationen / stetigen internen sowie externen Fortbildungen eine Bandbreite an Kompetenzen, um die jew. Reise entsprechend leiten / begleiten zu können, sollten aber bitte weniger als „Spezialisten“ auf einem Gebiet, sondern vielmehr als „Allrounder: in“ für diese Aufgabe angesehen und beurteilt werden!
Für unsere Reisen und deren Ausführung, gibt es jährliche Schulungen, Briefings, Anleitung, pers. Übergaben etc., um einen möglichst vergleichbaren Standard von Reise zu Reise und anwesendem Reiseteam zu Reiseteam sicherstellen zu können.
Unsere Reiseteams führen unsere Reisen stets nach unserem Motto „Mit Fachlichkeit & Menschlichkeit“ aus, jede Kraft hat jedoch ihren pers. / kompetenzmäßigen Hintergrund, hinzu kommen äußere Einflüsse ( z.B. Wetter, Gruppenkonstellation, Infrastruktur, Beziehungsebene etc. ), welche eine wichtige Rolle spielen, wodurch jede Reise – selbst nach identisch vorgegebenen Strukturen – einzigartig in Ihrer Art / Ausführung sein wird! Unterschiede stellen keinen Regressanspruch dar!
Zusage unserseits für die höchstmögliche Kundenzufriedenheit:
Wir besitzen ein interdisziplinäres Team, setzen für die Kontinuität / Qualität unserer Leistung überwiegend auf festes Personal, welches fachlich in der Summe mit Teams bei div. Trägern der Behindertenhilfe gleichzusetzen ist. Mit der Reiseanmeldung bucht der Reisegast jedoch den Reiseplatz auf dem jew. Reiseangebot und nicht die „Begleitkraft X“ oder „fachliche Kompetenz Y“, womit wir lediglich klarstellen wollen / müssen, dass es bei Buchungsabschluss keinerlei Zusagen zu speziellen Kräften / Kompetenzen / Qualifikationen geben kann, wir jedoch selbstverständlich in unserer Planung stets die bestmögliche Teamkonstellation, für eine bestmögliche Versorgung ( im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten ) gewährleisten wollen!
Was können wir nicht leisten / garantieren / gewährleisten:
Siehe „Ausnahmen“ auf S. 6 beschrieben! Wir arbeiten nicht nach Bezugsbetreuung = keine feste Bezugsperson! Strikte Tagesstrukturen / Aufträge auf der Reise fortzuführen / einzuhalten ( z.B. Diäten, feste Zeitvorgaben o.V. ) sind nicht möglich!
Was ist unser jew. Fokus auf den Reisen:
Selbstbestimmung & Teilhabe am Leben ( für unseren Aufgabenbereich der jew. Reise ) stehen für uns im Mittelpunkt!
Hierbei arbeiten wir zwar fachlich, haben jedoch keinen direkten pädagogischen Auftrag, vielmehr das Ziel, jedem Reisegast schöne Urlaubsmomente – je nach indiv. Bedürfnissen – zu ermöglichen, Möglichkeiten zu schaffen und Mensch zu sein. Durch Menschlichkeit für den kurzweiligen Moment der Reise eine Beziehungsebene aufzubauen, sich Zeit für Jede/n zu nehmen, neben der erforderlichen Versorgung zusätzlich Aufmerksamkeit und tolle Reisemomente zu schenken / Erinnerungen zu schaffen! Bei klassischen Urlaubsreisen steht zudem eine ausgewogene Mischung aus „Erholung & Erlebnis“ im Fokus, bei Reisen mit festem Programm / Thema liegt der Fokus auf eben diesem, der Reisegast sollte hierfür geeignet sein!
Pflegerische Versorgung:
Die Beschreibung der umsetzbaren, pfleg. Versorgung ist dem Katalog zu entnehmen / indiv. mit uns vor Buchung zu klären!
Die pflegerische Versorgung erfolgt im Falle der eingebuchten Leistung durch das jew. eingesetzte Team und wird mit Anmeldung an uns / das jew. Team übertragen, losgelöst von vorhanden fachl. Qualifikationen! ( siehe u.a. Beschreibung oben im Text )
Es kann nur die pfleg. Versorgung erfolgen, die zuvor per Anmeldung / im Hausbesuch als erforderlich vermittelt wurde!
Im Bedarfsfall erfolgt auch eine Versorgung ohne vorherige Einbuchung, mit Konsequenz der pot. Nachberechnung.
Urlaubsgeldverwaltung:
Ab der Einbuchung eines Alltags-Pakets übernimmt die jew. Reiseleitung gerne die Urlaubsgeldverwaltung. Es erfolgt die Verwaltung des Gesamtbetrages mit grober Auflistung der Ausgabe und Rückgabe dieser Auflistung / des Restgeldes bei Rückkunft. Der / Die Anmelder: in / bei Übergabe anwesende Person ist für die Quittierung und Entgegennahme bei Rückkunft verantwortlich, sollte der Betrag nicht quittiert oder keine pers. Übergabe stattfinden, übernehmen wir bei Fehlern keine Haftung!
Wir bitten um Verständnis, dass – aufgrund des Gruppenverbundes – keine Einzelnachweise erbracht werden können.
Medikationsverwaltung:
Ab der Einbuchung eines Alltags-Pakets übernimmt die jew. Reiseleitung gerne die Medikationsverwaltung. Es erfolgt die Verwaltung und Gabe der bereits vorab gestellten / geblisterten Medikation während des Reiseaufenthaltes. Es ist entweder unser Formblatt „Medikationsverwaltung“ oder eine aktuelle ärztliche Verordnung / Medikationsplan beizulegen. Für die Vollständigkeit / Korrektheit der gestellten Medikation übernehmen wir keine Haftung! Bei fehlender Medikation mit Übergabe, kann der Reiseantritt – eigen verschuldet – nicht erfolgen, oder die Anmeldeperson hat diese – ohne Mehraufwand für uns – nachzureichen!
Wertgegenstände / Beaufsichtigung / Verantwortung:
Es sollte bitte – außer der Reisegast kann dies selbst verantworten – von der Mitnahme größerer Wertgegenstände ( z.B. gr. Bargeldsummen, Tablets, Smartphones, Gaming, Schmuck o.V. ) abgesehen werden. Wertgegenstände des tägl. Gebrauches ( z.B. Rasierer, elektr. Zahnbürste o.V. ) sind bitte namentlich zu kennzeichnen, insbesondere bei gemeinschaftlicher Sanitärnutzung oder wenn der Reisegast diese nicht eigenständig zuordnen kann. Wir arbeiten im Bedarfsfall mit einem Farbpunktekonzept und geben uns größte Mühe, alles unter Aufsicht zu halten, können jedoch keine Haftung für Verlust / Beschädigung / Verwechslung übernehmen.
Gruppenkonstellation:
Jede Reisegruppe ist individuell, wir bitten die Möglichkeit der Beratung zu einer geeigneten Reise / einem geeigneten Termin vor Buchung zu nutzen. Das Miteinander / der Fokus der Reise / die umsetzbaren Aktivitäten sind so stark abhängig von der Gruppenkonstellation und den daraus resultierenden Bedürfnissen, dass wir keine Regressansprüche in Zusammenhang mit der Reisegruppe akzeptieren. Nimmt sich beispielsweise das Team Zeit für eine erforderliche pflegerische Versorgung und resultierend startet ein Ausflug erst später, stellt dies keinen Beanstandungspunkt dar. Das Wohle der Gruppe steht im Fokus!
Bedarfsgerechte Versorgung / Hilfebedarfsbögen / Anmeldung:
Personell ist nur die in der Anmeldung angegebene Versorgung eingeplant / umsetzbar auf der Reise. Stellt sich ein Bedarf in der Praxis höher dar, kann dies – sofern im Gesamtkontext zur Gruppe nicht tragbar - im Einzelfall zum Reiseabbruch führen. Sollte der Bedarf tragbar und leistbar sein, nehmen wir uns das Recht raus, diesen Mehraufwand entweder in Rechnung zu stellen oder die Einbuchung des entsprechenden Paktes bei einer pot. Folgereise als Voraussetzung zu machen. Wir bitten um Verständnis, dass die bedarfsgerechte Leistungserbringung ggf. nicht den alltäglichen Gegebenheiten entspricht!
Leistungs-Pakete und deren Leistungserbringung:
Hilfe- / Versorgungsbedarf ist so individuell, dass wir sicherlich nicht jeden durch unsere Hilfs- & Leistungspakete widergespiegelt bekommen, hierfür ist bitte die Hilfebedarfsabklärung mit unseren Fachkräften vor Buchung oder ein Hausbesuch zu nutzen!
Die in den Hilfebedarfsbögen angegebenen Informationen werden personell für die jew. Reise berücksichtigt und an die Reiseteams weitergegeben, welche die Leistung bedarfsorientiert, anhand der Vorabinformationen, erbringen. „Bedarfsorientiert“ beinhaltet, dass die Erbringung unabhängig von Zeit & Raum ist. Die Berechnung, mit Tagesraten z.B., erfolgt rein kalkulatorisch und spiegelt keinen täglichen ( außer dies wäre bedarfsgerecht erforderlich ) Anspruch auf die jew. Leistung dar!
Rechtliche / Personenbezogene Einverständnisse:
Unsere Reiseteams haben sich auf der jew. Reise an die – laut Anmeldung S. 2 – angegebenen Einverständnisse zu halten, hier wird u.a. angegeben, ob der Reisegast sich von der Gruppe entfernen darf, ins Wasser darf o.V.. Diese Angaben können teils darüber entscheiden, ob der Reisegast einen zufriedenstellenden Urlaub verbringen kann ( oder nicht ), sind also im Vorfeld zwingend und gründlich abzuklären / mit Bedacht anzugeben! Wir übernehmen keine Haftung für pot. Schäden, die auf Grundlage dieser Angaben entstehen könnten ( z.B. in Eigenverantwortung des Reisegastes bei Verlassen der Gruppe o.V. )!
Umgang mit Krankheit:
Für pot. Krankheitsfälle während der Reise ist stets die originale EU-Versichertenkarte mitzugeben. Wir würden Krankheitsfälle n. Absprache / Einverständnis mit dem / der Anmelder: in bedarfsgerecht abklären / behandeln lassen, sofern dies für den Reiseablauf / das Wohle der Gruppe tragbar ist. Bei Anraten eines behandelnden Arztes am Urlaubsziel auf Behandlung oder stationäre Aufnahme im Wohnumfeld, führt dies leider zum Reiseabbruch, ebenso die stationäre Aufnahme am Urlaubsziel - wir übernehmen gerne noch die punktuelle „Übergabe, mit dem mediz. Personal“ vor Ort, eine stationäre Begleitung durch unsere Kräfte ist jedoch nicht leistbar. Punktuelle Besuche und Wiedereingliederung in die Gruppe, sollte die Reise länger gehen als der stationäre Aufenthalt, wären hingegen nach Absprache umsetzbar.
Umgang mit Unfällen:
Unfälle ohne den Einfluss Dritter / direkten Schuldigen sind als solche einzuordnen und führen nicht zu Regressansprüchen. Selbstverständlich sind wir dennoch bestrebt, eine bestmögliche / reibungslose Versorgung / Abwicklung / Übergabe zu vollziehen. Auch bei Unfällen, welche auf den Einfluss Dritter zurückzuführen sind, bitten wir Ruhe zu bewahren und Schuldfrage, Zuständigkeit der jew. Versicherung etc., unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes, abzuwickeln. Personenschäden, die in ärztlicher Behandlung / stationärer Aufnahme enden, werden wie im obigen Punkt behandelt.
Wann erfolgt eine ärztliche Abklärung:
Eine ärztliche Abklärung muss im Bedarfsfall ( siehe Reisevoraussetzungen S. 7 ) auf freiwilliger Basis, also ohne Fremdeinwirkung o.V., möglich sein und wird in folgenden pot. Fällen erfolgen:
Auf ausdrücklichen Wunsch des Reisegastes ( sofern dieser das eigenständig entscheiden / einschätzen kann )
Nach Absprache ( z.B. aufgrund Krankheitsanzeichen, Unfall o.V. ) mit der / dem Anmelder: in / Angehörigen
Auf Grundlage der Grunderkrankung sollte die Situation dies erfordern ( z.B. Krankheitswelle in der Reisegruppe )
Sollte augenscheinlich ( z.B. nach Sturz o.V. ) Gefahr in Verzug / begründeter Verdacht bestehen
Wir bitten um Verständnis, dass für eine ärztliche Abklärung innerhalb unseres Kleingruppenkonzeptes, stets Raum & Zeit zur Verfügung stehen muss. Die Dringlichkeit ist in den meisten Fällen zudem eine Ermessensentscheidung des Teams!
Umgang mit pot. Todesfall auf / im Anschluss der Reise:
Wir bieten Reisen für M. m. Behinderungen an, was eine vulnerable Gruppe von Menschen darstellt. Unser Kerngeschäft ist die Organisation & Durchführung dieser Reisen, jedoch keine direkte Krisenbewältigung. Im Todesfall während einer Reise endet damit das Vertragsverhältnis / unser Auftrag und die Zuständigkeit geht an die Anmeldeperson / Angehörigen über. Bei Eintritt aufgrund der Zielauswahl, von Krankheit, Unfall ( unverschuldet ) oder „natürlicher Ursache“, besteht uns gegenüber kein Regressanspruch! Es ist klarzustellen, dass in diesem Falle, keine unserer genutzten Versicherungen einen pot. Rücktransport / Koordinierung abdeckt, zudem wir dies nicht leisten können. Es empfiehlt sich dies vorab pers. Versicherungstechnisch abzudecken, bzw. stets die Reisefähigkeit des jew. Gastes vor Reiseantritt abzuklären.
Umgang mit Eskalationssituationen / Untragbaren Situationen:
Eskalationssituationen innerhalb des Gruppenverbundes sind so zu deeskalieren, dass das Wohle der Gruppe nicht nachhaltig beschädigt / negativ beeinflusst wird. Dies beinhaltet, sofern nicht tragbar, auch einen pot. Reiseabbruch. Das Team / Dritte sind nicht verpflichtet, sich selbst in Gefahr zu bringen! In Eskalationssituationen steht es dem Team frei, zum eigenen oder zum Schutze Dritter in situationsgerechtem und angemessenem Maße Maßnahmen zum Selbstschutz anzuwenden, bis die Polizei oder zwecks pot. ärztlicher Behandlung der RTW, vor Ort ist! Das Wohle der Gruppe steht hierbei vor dem des Einzelnen. Ob die Situation nach Deeskalation erneut tragbar ist, ist eine Ermessensentscheidung der jew. Reiseleitung!
Aufsichtspflicht:
Selbstverständlich tragen wir bei unserer Kundschaft ein besonderes Maß an Aufsichtspflicht und sind uns dessen bewusst!
Insbesondere in Gefahrenquellen wie Straßenverkehr, Menschenmassen, beim Schwimmen, in Wassernähe, am Lagerfeuer, beim Grillen o.V., sind wir dementsprechend alarmiert. Sollte es entgegen allen Anstrengungen dennoch mal zu einem Unfall kommen, bitten wir in angemessenem Maße und objektiv, mit uns alles Erforderliche zu klären! In pot. Schadensfällen bei Reisegästen, die sich trotz Absprache nicht an gesetzte Regelwerke ( egal ob durch uns oder Dritte ) halten oder die entsprechend erforderliche Leistung nicht eingebucht haben, übernehmen wir keine Haftung / besteht kein Regressanspruch!
Entfernen von der Gruppe / geklärt & ungeklärt:
Das Entfernen aus der Gruppe bedarf stets die Klärung mit der Reiseleitung vor Ort! Es darf sich nur bei vorliegenden Einverständnissen ( alleine oder mind. zu 2 ) geklärt von der Gruppe entfernt werden. Bei ungeklärter Entfernung – in Eigenverantwortung, z.B. Verlassen der Unterkunft, entgegen der Absprachen, bei Weglauf- / Hinlauftendenzen o.V. – haften wir nicht bei pot. Schäden, welche eigenverschuldet und außerhalb der Gruppe entstehen. Es erfolgt – im Rahmen der Möglichkeiten auf einer Gruppenreise - eine unmittelbare Suche durch das Team ( mind. 1 Präsenzkraft muss bei der Gruppe bleiben ), in Abklärung mit der Anmeldeperson ( nach max. 2 Std. Suche ) und nach Bedarf unter Einbeziehung der Polizei, Krankenhäuser etc.. Das Wohle der vermissten Person steht über dem der Gruppe! Unser Aufgabenbereich endet mit der Abreise der Gruppe!
Stand: Oktober 2025
Reiseveranstalter: Fair-Reisen und Mehr GmbH, Hindenburgstrasse 337, 41061 Mönchengladbach, HRB 15767